Temperaturüberwachung im Transport: Vorschriften & Lösungen

Vorschriften und Richtlinien

Ob Lebensmittel, Medikamente oder chemische Stoffe: Für die Beförderung temperatursensibler Waren gelten strenge Vorschriften. Eine dieser Vorschriften ist die Pflicht zur Temperaturüberwachung während des Transports. Wir schauen uns an, für welche Produkte welche Richtlinien gelten, und welche Lösungen Handels- und Logistikunternehmen aktuell einsetzen, um eine konstante Überwachung der Transporttemperaturen gewährleisten zu können.

Pflicht zur Temperaturüberwachung im Transport

Im Sommer drohen Schäden durch extreme Hitze, im Winter kann es im Laderaum schnell zu kalt werden: Der witterungsunabhängige Transport von Lebensmitteln und anderen temperatursensiblen Produkten, ihre korrekte Lagerung und Verpackung ist Aufgabe der temperaturgeführten Logistik. Nur, wenn die Ware entlang der gesamten Supply Chain innerhalb ihres spezifischen Temperaturbereichs bleibt, ist ihre Qualität gewährleistet.

Die beiden großen Warengruppen, für die eine Temperaturüberwachung während des Transports besonders wichtig ist, sind Lebens- und Arzneimittel. Eine Abweichung von der vorgeschriebenen Transporttemperatur kann sowohl bei Arznei- als auch bei Lebensmitteln katastrophale Folgen für den Verbraucher haben. Aus diesem Grund stehen Handels- und Logistikunternehmen in der Pflicht, die Temperaturen während des Transports regelmäßig zu kontrollieren und selbst kleinste Abweichungen schnell zu identifizieren.

Diese Maßnahme gilt nicht nur dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern sie hat auch praktische Gründe: Trifft die Ware verdorben oder unbrauchbar am Zielort ein, kann das Speditionsunternehmen durch eine lückenlose Dokumentation der gemessenen Transporttemperaturen nachweisen, dass die Schuld nicht bei ihnen liegt.

Temperaturüberwachung im Lebensmitteltransport

Lebensmitteltransporte finden, bis auf wenige Ausnahmen, in Temperaturbereichen zwischen +20 und -20 Grad Celsius statt. Welche Temperaturbereiche jeweils einzuhalten sind, gibt entweder der Gesetzgeber (Rohware) oder der Hersteller (verarbeitete Lebensmittel) vor. Die Temperaturüberwachung während des Transports ist obligatorisch, sobald die Kühlkette einzuhalten ist. Die Kühlung im Lebensmitteltransport ist durch eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher geregelt.

Grundsätzlich unterliegen alle Unternehmen, die Lebensmittel produzieren, transportieren oder in Verkehr bringen, der international gültigen „Guten Herstellungspraxis“ (Good Manufacturing Practice oder GMP) und der „Guten Hygiene-Praxis“ (GHP).

Die gute Hygiene-Praxis ist die Grundlage für das sog. HACCP-Konzept (engl. Hazard Analysis and Critical Control Points). Dabei handelt es sich um ein Qualitätsmanagement-System für die Produktion von und den Umgang mit Lebensmitteln, das Gefahrenanalyse und Risikobeherrschung entlang der gesamten Supply Chain vorsieht.

Das Konzept basiert auf sieben Grundsätzen, anhand deren Unternehmen ein eigenes Kontrollsystem entwickeln können. Die Implementierung eines solchen Systems ist für alle Unternehmen, die Kontakt mit Lebensmitteln haben (Herstellung, Transport, Verkauf), seit 2006 verpflichtend und in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene festgehalten.

Gesetzliche Verpflichtung zur Temperaturüberwachung

Im Hinblick auf die Überwachung der Temperaturen sind die Verordnung (EG) Nr. 37/2005 und die Richtlinie 89/108/EWG maßgeblich. Die Richtlinie 89/108/EWG über den Umgang mit tiefgefrorenen Lebensmitteln legt verbindlich fest, dass die Temperatur tiefgefrorener Lebensmittel entlang der gesamten Supply Chain -18 Grad Celsius oder niedriger betragen muss. Die Pflicht zur Temperaturüberwachung während des Transports temperatursensibler Produkte ist in der Verordnung (EG) Nr. 37/2005 der Europäischen Union festgehalten:

Die Beförderungsmittel sowie die Einlagerungs- und Lagereinrichtungen für tief gefrorene Lebensmittel sind mit geeigneten Aufzeichnungsgeräten auszustatten, mit denen die Lufttemperatur […] in regelmäßigen Abständen überwacht werden kann.“

Temperaturüberwachung im Arzneimitteltransport

Handels- und Logistikunternehmen sind nicht nur im Lebensmitteltransport zur regelmäßigen Kontrolle der Temperaturen verpflichtet: Auch der Transport von Medikamenten erfordert die Temperaturüberwachung, da die Wirksamkeit von Arzneimitteln je nach Produkt stark temperaturabhängig ist. Manche Medikamente lassen sich problemlos bei Zimmertemperatur transportieren, während andere Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad Celsius benötigen (z.B. Insulinampullen). Eine extreme Ausnahme sind zum Beispiel bestimmte Corona-Impfstoffe, die bei -70 Grad Celsius transportiert werden müssen (sog. Ultra-cold-Transporte).

Für den Transport und Versand von kühlkettenpflichtigen oder kühl zu lagernden Medikamenten gilt die sog. „Gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln“ (Good Distribution Practice).

Die GDP legt fest, dass der liefernde Großhändler „für den Schutz der Arzneimittel
vor Bruch, Beeinträchtigung und Diebstahl“ verantwortlich ist und sicherstellen muss, „dass die Temperaturbedingungen sich während des Transports in einem akzeptablen Bereich bewegen.“ Darüber hinaus verpflichtet die Richtlinie Großhändler dazu,

  • geeignete Verfahren einzusetzen, um Abweichungen von den Temperaturvorgaben idealerweise in Echtzeit zu identifizieren und Gegenmaßnahmen einzuleiten.
  • den Empfänger der Arzneimittel über sämtliche Abweichungen zu unterrichten.
  • im Vorfeld eine Risikobewertung der Transportwege vorzunehmen, um festzustellen, wo Temperaturkontrollen besonders wichtig sind.
  • die Systeme zur Temperaturüberwachung während des Transports mindestens einmal pro Jahr warten und (neu) kalibrieren zu lassen.

Systeme zur Temperaturüberwachung

Für die Temperaturüberwachung während des Transports temperatursensibler Produkte kommen heute überwiegend smarte Systeme, sog. Telematiksysteme, zum Einsatz. Diese bestehen in der Regel aus einem Sensor, der die Temperatur erfasst, einer Telematik für die Übertragung der Daten und einer Software-Plattform für die Verarbeitung und Speicherung. Obwohl es im Bereich der smarten Temperaturüberwachung viele verschiedene Lösungen gibt, bieten die meisten Systeme folgende Funktionen:

  • Messung und Aufzeichnung der Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsdaten auch in Transportern mit unterschiedlichen Kühlzonen.
  • Übermittlung der gemessenen Daten kabellos und in Echtzeit.
  • Erstellung automatisierter Berichte pro Fahrt/Lieferung.
  • Lückenlose Dokumentation, damit die Einhaltung der Temperaturvorgaben zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. im Schadensfall) nachvollzogen werden kann.
  • Alarmierung des Fahrers bei Abweichungen von den vorgegebenen Werten.

Wie smart sind diese Systeme wirklich?

Die Frage ist eigentlich nicht, wie gut die Systeme sind, sondern wo und wie sie eingesetzt werden. Telematiksysteme, die dauerhaft in Kühlcontainer oder Auflieger mit Kühlaggregaten integriert und an den Bordcomputer angeschlossen werden, arbeiten in der Regel sehr präzise. Viele Systeme lassen sich außerdem mit den Sensoren und Temperaturfühlern verbinden, die in aktiv gekühlten Fahrzeugen standardmäßig integriert sind: Die Telematik greift in diesem Fall direkt auf die Messdaten der verbauten Kühltechnik zu und übermittelt sie an die Software.

In Fahrzeugen mit fest integrierter strombetriebener Kühltechnik, die den Laderaum aktiv kühlt, funktionieren die smarten Systeme für die Temperaturüberwachung während des Transports also sehr gut. Allerdings lassen die Lösungen für den passiv gekühlten Lebensmitteltransport, der ohne strombetriebene Kühltechnik funktioniert, aktuell noch zu wünschen übrig.

Temperaturüberwachung im passiven Transport

Beim passiv gekühlten Transport (auch passive Kühlkette genannt) von Lebensmitteln und Medikamenten wird die Temperatur durch den Einsatz einer isolierenden Verpackung und/oder Trockeneis im vorgeschriebenen Bereich gehalten. Passiv gekühlte Transporte werden normalerweise mit isolierten, aber ungekühlten Fahrzeugen durchgeführt.

Systeme zur Temperaturüberwachung in der passiven Kühlkette sind häufig batteriebetrieben und die Sensoren werden an der Kühlbox angebracht. Die Übermittlung der Daten erfolgt in der Regel über Bluetooth und lässt sich mithilfe einer App steuern. Was in der Theorie gut klingt, bleibt in der Praxis allerdings hinter den Erwartungen zurück: Da der Gesetzgeber die Temperaturüberwachung im passiv gekühlten Transport zwar empfiehlt, sie jedoch nicht vorschreibt, mangelt es an Richtlinien und genauen Instruktionen darüber, wo und wie die Sensoren für eine zuverlässige Temperaturkontrolle anzubringen sind.

Die Folge ist, dass Datentracker verschiedener Hersteller mit Thermoboxen anderer Hersteller kombiniert werden. Die Inkompatibilität der Systeme führt dazu, dass die Daten an Validität verlieren und eine präzise Interpretation häufig nicht möglich ist. Darüber hinaus fehlt bis heute eine passende Lösung für ein automatisiertes Auslesen der Daten.

Der Mangel an zuverlässigen Lösungen ist auch aus Umweltsicht ein Problem, weil er die passive Kühlung für viele Handels- und Logistikunternehmen unattraktiv macht. Dabei bieten passive Kühllösungen ein enormes Einsparpotenzial, weil sie den teuersten Abschnitt in der temperaturgeführten Logistik, die sog. „Letzte Meile“, endlich nachhaltig machen. Mehr Informationen über die nachhaltige und kosteneffiziente letzte Meile finden Sie hier.

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